Startseite » Blog » Qualifizierte elektronische Signatur erstellen: Anleitung für eine QES
Verträge digital unterschreiben, Schadenprozesse, Vollmachten einholen oder wichtige Kundendokumente ohne Papier und Postversand bearbeiten: Wenn man eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) erstellt, lassen sich die meisten Unterschriftsprozesse vollständig digital abwickeln.
Die Integration in bestehende Unternehmensprozesse spielt dabei eine wichtige Rolle. Mit Flixcheck können Unternehmen die einfache, fortgeschrittene und qualifizierte elektronische Signatur direkt in bestehende digitale Online-Formulare integrieren. Dadurch lassen sich beispielsweise Vertragsdaten erfassen, Dokumente bereitstellen und Unterschriften in einem zusammenhängenden digitalen Vorgang einholen.
In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie eine qualifizierte elektronische Signatur erstellen, welche Kosten entstehen können und worauf Sie bei der Auswahl eines Anbieters achten sollten. Außerdem zeigen wir, wie Flixcheck die digitale Einholung qualifizierter elektronischer Signaturen unterstützt.
14 Tage kostenlos und unverbindlich testen, ohne automatische Verlängerung und ohne Angabe von Kreditkartendaten.
Die qualifizierte elektronische Signatur (QES) ist laut eIDAS-Verordnung „[…] eine fortgeschrittene elektronische Signatur, die von einer qualifizierten elektronischen Signaturerstellungseinheit erstellt wurde und auf einem qualifizierten Zertifikat für elektronische Signaturen beruht.“
Sie erfüllt damit die höchsten Sicherheitsanforderungen im Rahmen der digitalen Signaturen.
Die Bundesnetzagentur beschreibt die rechtliche Bedeutung der QES folgendermaßen: „Kurz gesagt entspricht die qualifizierte elektronische Signatur in der digitalen Welt der herkömmlichen analogen Unterschrift. […] Sie hat die gleiche Rechtswirkung wie eine handschriftliche Unterschrift“.
Die QES ist damit insbesondere für Geschäftsvorgänge relevant, bei denen eine gesetzlich vorgeschriebene Schriftform elektronisch ersetzt werden soll. Allerdings benötigt nicht jedes Dokument eine qualifizierte elektronische Signatur. Welche Signaturart geeignet ist, hängt vom konkreten Anwendungsfall und den rechtlichen Anforderungen ab.
Wenn Sie eine qualifizierte elektronische Signatur erstellen möchten, benötigen Sie ein geeignetes Dokument, einen passenden Signaturdienst und ein Verfahren zur Identitätsprüfung. Anschließend wird das Dokument elektronisch signiert und kann digital weiterverarbeitet werden.
Die konkrete Vorgehensweise hängt davon ab, welchen Anbieter Sie nutzen und ob Sie die Signatur selbst erstellen oder eine andere Person zur Unterschrift einladen möchten.
Zunächst benötigen Sie das Dokument, das unterschrieben werden soll. Häufig handelt es sich dabei um eine PDF-Datei, beispielsweise einen Versicherungsantrag, eine Vertragsänderung oder eine Vollmacht.
Prüfen Sie vor dem Versand, ob alle erforderlichen Angaben enthalten sind und ob die finale Fassung vorliegt. Dazu gehören unter anderem:
Wichtig: Nachträgliche Änderungen am Dokument können die Prüfung einer bereits erstellten elektronischen Signatur beeinflussen. Stellen Sie deshalb sicher, dass die zu unterzeichnende Fassung vollständig und korrekt ist.
Im nächsten Schritt benötigen Sie einen Anbieter, der die qualifizierte elektronische Signatur unterstützt. Entscheidend ist, dass die QES tatsächlich über einen qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter und ein geeignetes qualifiziertes Zertifikat erstellt wird.
Nicht jede Plattform, die elektronische Unterschriften anbietet, stellt automatisch eine QES bereit. Achten Sie deshalb darauf, dass der Anbieter ausdrücklich die qualifizierte elektronische Signatur unterstützt und die Anforderungen der eIDAS-Verordnung erfüllt.
Das ist wichtig, denn „Die rechtliche Grundlage der qualifiziert elektronischen Signatur ist in Artikel 25 der eIDAS […] Verordnung festgelegt.“ – Bundesnetzagentur
Eine Orientierung bietet zum Beispiel die Bundesnetzagentur mit ihrer Übersicht qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter.
Für Unternehmen ist außerdem relevant, ob sich der Signaturdienst in bestehende Arbeitsabläufe integrieren lässt. Gerade bei regelmäßig wiederkehrenden Vorgängen kann es sinnvoll sein, die QES nicht als isolierten Arbeitsschritt, sondern als Bestandteil eines vollständigen digitalen Prozesses einzusetzen – so wie im Flixcheck möglich.
Eine zentrale Voraussetzung für die QES ist die zuverlässige Identifizierung der unterzeichnenden Person. Das Verfahren muss sicherstellen, dass das Signaturzertifikat eindeutig einer Person zugeordnet werden kann.
Je nach Anbieter kommen dafür beispielsweise folgende Verfahren infrage:
Nach erfolgreicher Identitätsprüfung kann die unterzeichnende Person die Signatur auslösen. Dabei wird das Dokument mit der qualifizierten elektronischen Signatur versehen.
Die QES ist nicht einfach ein Bild der handschriftlichen Unterschrift. Sie beruht auf einem qualifizierten Zertifikat und einem technisch abgesicherten Signaturverfahren.
Für den praktischen Ablauf bedeutet das: Die Person öffnet den bereitgestellten Signaturvorgang, prüft das Dokument und bestätigt die Unterschrift entsprechend den Vorgaben des Anbieters. Je nach Verfahren kann eine zusätzliche Authentifizierung erforderlich sein.
Nach erfolgreicher Signatur sollten Sie das signierte Dokument vollständig und unverändert speichern. Bewahren Sie außerdem die zugehörigen Nachweise auf, soweit diese für Ihre Dokumentations- und Aufbewahrungsprozesse erforderlich sind.
Dazu können beispielsweise Signaturprüfberichte, Zertifikatsinformationen oder Zeitstempelinformationen gehören.
Tipp: Speichern Sie nicht nur eine visuelle Darstellung der Unterschrift. Entscheidend für die spätere Prüfung ist die elektronische Signatur einschließlich ihrer technischen Informationen.
Eine häufige Suchanfrage lautet: Wie kann ich eine qualifizierte elektronische Signatur für ein PDF erstellen?
Der grundsätzliche Ablauf ist unkompliziert. Sie bereiten das PDF vor, wählen einen geeigneten Signaturdienst und lassen die betreffende Person das Dokument nach erfolgreicher Identitätsprüfung qualifiziert elektronisch unterschreiben.
Das Prinzip bleibt grundsätzlich wie oben beschrieben:
Prüfen Sie zunächst, ob das PDF alle relevanten Vertragsinhalte und Anlagen enthält.
Wenn die eingesetzte Plattform ein sichtbares Signaturfeld unterstützt, können Sie festlegen, an welcher Stelle die Unterschrift erscheinen soll.
Dabei gilt: Ein sichtbares Unterschriftsbild ist nicht mit der eigentlichen qualifizierten elektronischen Signatur gleichzusetzen. Maßgeblich sind das zugrunde liegende qualifizierte Zertifikat und die technische Signatur.
Je nach Anwendung wird die QES direkt in ein PDF eingebettet oder das Dokument über einen entsprechenden Signaturdienst verarbeitet.
Anschließend wird das Dokument an die unterzeichnende Person übermittelt. Bei einem digitalen Prozess kann diese den Signaturvorgang online aufrufen, die erforderliche Identitätsprüfung durchlaufen und die Unterschrift auslösen.
Das Ergebnis ist ein elektronisch signiertes Dokument, das anschließend auf seine Gültigkeit geprüft und digital archiviert werden kann.
Die Identitätsprüfung unterscheidet die qualifizierte elektronische Signatur von einfacheren elektronischen Signaturverfahren. Sie dient dazu, die Identität der unterzeichnenden Person zuverlässig festzustellen und mit dem Signaturzertifikat zu verknüpfen.
Je nach Anbieter kann die Identifizierung online oder über andere zugelassene Verfahren erfolgen. Dazu zählen beispielsweise Video-Ident-Verfahren oder geeignete elektronische Identifizierungsmittel.
Welche Methode für einen konkreten Signaturprozess eingesetzt werden kann, hängt von den Anforderungen des qualifizierten Vertrauensdiensteanbieters ab.
Die Bundesnetzagentur erläutert, dass die QES auch durch Fernsignaturverfahren mobil genutzt werden kann: „Die qualifiziert elektronische Signatur ist neben der Signaturkarte auch dank der Möglichkeit der Fernsignatur mobil und ohne weitere Hilfsmittel nutzbar.“ – Bundesnetzagentur
Wer eine qualifizierte elektronische Signatur erstellen möchte, sollte nicht allein nach dem Preis entscheiden. Ebenso wichtig sind die rechtliche Eignung des Verfahrens, die Nutzerfreundlichkeit und die Integration in bestehende Prozesse.
Eine erste Anlaufstelle für die Prüfung qualifizierter Vertrauensdienste ist die Bundesnetzagentur. Für die Auswahl einer konkreten Signaturplattform empfiehlt sich ein Vergleich der verfügbaren Funktionen und Konditionen.
Ein guter Signaturprozess sollte für die unterzeichnende Person verständlich und ohne unnötige technische Hürden nutzbar sein.
Gerade bei Versicherungen unterschreiben Kund:innen häufig auf dem Smartphone. Eine mobil nutzbare Lösung kann den Abschluss erleichtern und Rückfragen reduzieren.
Bei der Auswahl sollten Sie prüfen, wie personenbezogene Daten verarbeitet werden, welche Sicherheitsmaßnahmen vorgesehen sind und welche Anforderungen für die eingesetzten Vertrauensdienste gelten.
Für Unternehmen sind zudem Fragen zur Auftragsverarbeitung, zur Speicherung der Dokumente und zu den internen Berechtigungskonzepten relevant.
Besonders bei einem hohen Dokumentenaufkommen lohnt sich eine Lösung, die sich in die vorhandene Kundenkommunikation integrieren lässt, wie Flixcheck.
Mit Flixcheck können Versicherungen beispielsweise eine digitale Schadenmeldung mit der Erfassung relevanter Angaben und einer anschließenden qualifizierten Unterschrift verbinden. So müssen Kund:innen nicht mehrere voneinander getrennte Systeme bedienen.
➔ Jetzt 14 Tage kostenlos testen!
Die Kosten für eine QES unterscheiden sich je nach Anbieter, Signaturvolumen und Identifikationsverfahren. Deshalb lässt sich kein allgemeingültiger Preis für jede qualifizierte elektronische Signatur nennen.
Bei der Kostenplanung sollten Sie insbesondere drei Positionen berücksichtigen:
| Kostenbestandteil | Beschreibung |
|---|---|
| Signaturkosten | Gebühren pro Signatur oder für ein Signaturkontingent. |
| Identitätsprüfung | Kosten für Video-Ident oder andere zugelassene Identifikationsverfahren. |
| Plattformgebühren | Kosten für die Nutzung der Signatursoftware. |
| Integration | Mögliche Zusatzkosten für Schnittstellen und Unternehmensfunktionen. |
Eine qualifizierte elektronische Signatur ist in der Regel nicht dauerhaft kostenlos erhältlich. Der qualifizierte Signaturprozess erfordert technische und organisatorische Leistungen, darunter die Identitätsprüfung und die Bereitstellung eines qualifizierten Zertifikats.
Manche Anbieter ermöglichen kostenlose Testphasen oder stellen bestimmte Funktionen ohne zusätzliche Kosten bereit. Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass sämtliche QES-Vorgänge dauerhaft kostenlos sind.
Wichtig: Prüfen Sie immer, ob sich ein kostenloses Angebot tatsächlich auf die qualifizierte elektronische Signatur bezieht oder lediglich einfache beziehungsweise fortgeschrittene Signaturen umfasst.
Bei der Einzelabrechnung zahlen Unternehmen für die tatsächlich durchgeführten Signaturvorgänge. Das kann sich insbesondere dann anbieten, wenn nur gelegentlich ein Dokument qualifiziert unterschrieben werden muss.
Versicherungen, Banken und andere Unternehmen mit einem hohen Dokumentenaufkommen profitieren möglicherweise von individuellen Unternehmenslösungen. Bei regelmäßigem Bedarf können Tarife mit enthaltenen Kontingenten wirtschaftlicher sein.
Hier lohnt sich ein genauer Blick auf die Anzahl der benötigten Signaturen, die Zahl der Mitarbeitenden, die Integration in vorhandene Systeme und den Umfang der zu digitalisierenden Prozesse.
Mit Flixcheck können Unternehmen elektronische Signaturen direkt in digitale Kundenprozesse integrieren. Die Signatur wird dabei nicht isoliert betrachtet, sondern kann Bestandteil eines Online-Formulars sein, das weitere Informationen, Dokumente oder Bestätigungen erfasst.
Flixcheck unterstützt die einfache elektronische Signatur (EES), die fortgeschrittene elektronische Signatur (FES) und die qualifizierte elektronische Signatur (QES).
Wie Sie die qualifizierte elektronische Signatur mit Flixcheck erstellen erfahren Sie im Video
und im Folgenden:
Stellen Sie zunächst die benötigten Vertragsunterlagen zusammen und definieren Sie, welche Informationen im digitalen Vorgang erfasst werden sollen. Unsere KI unterstützt Sie bei Bedarf dabei.
Ein Versicherer könnte beispielsweise einen digitalen Vertragsprozess einrichten, in dem Kund:innen ihre Kontaktdaten bestätigen, erforderliche Angaben ergänzen und anschließend einen Vertrag qualifiziert elektronisch unterschreiben.
Mit Flixcheck lassen sich solche Abläufe über digitale Formulare, sogenannte Checks, abbilden. Je nach Anwendungsfall können neben der Signatur beispielsweise Textfelder, Auswahlmöglichkeiten, Bestätigungen und Dokumentenanforderungen eingebunden werden. Das Beste: Bestehende PDF-Dateien können mit Flixcheck ganz einfach genutzt werden.
Tipp: Einen praktischen Einblick in die digitale Kundenkommunikation mit Flixcheck in nur 100 Sekunden bietet unser Erklärvideo.
Im nächsten Schritt richten Sie den digitalen Vorgang mit der passenden Signaturstufe ein.
Praxisbeispiel: Ein Versicherungsantrag soll digital unterschrieben werden.
Statt den Antrag auszudrucken, per Post zu versenden und anschließend wieder einzuscannen, kann der Versicherer Kund:innen durch einen digitalen Ablauf führen. Die Kund:innen ergänzen zunächst die erforderlichen Angaben und erhalten anschließend die Möglichkeit, das Dokument mit der vorgesehenen qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen.
Der Vorteil liegt in der Verbindung mehrerer Arbeitsschritte: Informationen erfassen, Angaben bestätigen und die erforderliche Unterschrift einholen, ohne dafür zwingend einen papiergebundenen Prozess zu benötigen oder einzelne Prozesse zu verbinden.
Die QES wird dabei entsprechend der gewählten Flixcheck-Konfiguration und des eingebundenen Signaturverfahrens durchgeführt.
Für die QES muss die unterzeichnende Person das vorgesehene Identifikationsverfahren durchlaufen. Die Identitätsprüfung ist ein wesentlicher Bestandteil des qualifizierten Signaturprozesses und darf nicht mit einer gewöhnlichen Bestätigung per E-Mail verwechselt werden.
Nach erfolgreicher Identifikation kann die Person den Signaturvorgang entsprechend den Vorgaben des eingesetzten Dienstes abschließen.
Nach Abschluss des Signaturprozesses kann das signierte Dokument im digitalen Vorgang weiterverarbeitet werden. Unternehmen sollten dabei sicherstellen, dass die elektronischen Signaturinformationen erhalten bleiben und das Dokument entsprechend ihren internen Vorgaben archiviert wird.
Für Versicherungen ist das besonders relevant, wenn Verträge, Vollmachten oder andere Unterlagen später erneut benötigt werden.
Der zentrale Vorteil von Flixcheck: Digitale Formulare und Signaturanforderungen lassen sich in einem gemeinsamen Prozess abbilden. Das kann manuelle Zwischenschritte reduzieren und die Bearbeitung für Mitarbeitende und Kund:innen vereinfachen.
Weitere Informationen zu den Möglichkeiten finden Sie auf der Flixcheck-Produktseite zur digitalen Kundenkommunikation.
Eine qualifizierte elektronische Signatur entfaltet ihren praktischen Nutzen besonders dann, wenn sie in bestehende Arbeitsabläufe eingebunden wird.
Bei wiederkehrenden Vorgängen können digitale Workflows dazu beitragen, Informationen strukturiert zu erfassen und Bearbeitungsschritte effizienter zu gestalten.
Flixcheck bietet Funktionen für wiederkehrende digitale Vorgänge und Integrationen in Unternehmenssysteme. Welche Automatisierungen sinnvoll sind, hängt vom jeweiligen Prozess und den technischen Anforderungen ab.
Beispiel: Nach Eingang einer Schadenmeldung kann ein Unternehmen die erforderlichen Unterlagen anfordern, Angaben strukturiert erfassen und – sofern rechtlich erforderlich und technisch passend eingerichtet – einen qualifizierten Signaturvorgang anschließen.
Versicherungen verarbeiten zahlreiche Dokumente, bei denen eine sichere Identifizierung, eine nachvollziehbare Dokumentation und eine effiziente Kundenkommunikation wichtig sind.
Ob eine QES im konkreten Fall erforderlich ist, muss anhand der jeweiligen gesetzlichen Formvorgaben und des Vertrags beurteilt werden. Nicht jedes Versicherungsdokument benötigt automatisch die höchste Signaturstufe.
Bei bestimmten Verträgen oder Erklärungen kann eine QES erforderlich oder aufgrund des Risikos sinnvoll sein.
Unternehmen sollten vorab prüfen, für welche Dokumentarten die QES vorgesehen ist und wann eine andere Signaturstufe ausreicht.
Vollmachten können Versicherungen dazu berechtigen, Informationen einzuholen oder bestimmte Vorgänge im Auftrag einer versicherten Person zu bearbeiten.
Wenn die konkrete Vollmacht qualifiziert elektronisch unterschrieben werden soll, lässt sich die Signaturanforderung in einen digitalen Prozess integrieren. Dabei müssen die rechtlichen Anforderungen an die jeweilige Vollmacht berücksichtigt werden.
Im Schadenmanagement müssen Versicherungen Informationen und Dokumente häufig zeitnah anfordern und verarbeiten.
Ein digitaler Ablauf kann beispielsweise eine Schadenmeldung, die Übermittlung von Belegen und eine erforderliche Unterschrift miteinander verbinden. So lassen sich Informationen strukturiert erfassen und die Kommunikation mit den Versicherten vereinfachen.
Praxisbeispiel: Eine versicherte Person meldet einen Schaden. Ihr Versicherer stellt ihr dafür mittels Flixcheck ein digitales Formular direkt auf seinem Smartphone zur Verfügung – über einen Link und ohne App. Die versicherte Person lädt Fotos und Rechnungen hoch und ergänzt die erforderlichen Angaben. Falls für eine anschließende Erklärung eine QES benötigt wird, kann diese als weiterer Schritt in den digitalen Prozess eingebunden werden.
Nach der Unterzeichnung sollte geprüft werden können, ob die Signatur technisch gültig ist und ob das Dokument seit der Unterzeichnung verändert wurde.
Bei einem qualifiziert signierten PDF können geeignete PDF-Anwendungen oder spezielle Validierungsdienste Informationen über die Signatur anzeigen.
Dabei geht es nicht nur um das sichtbare Unterschriftsbild. Entscheidend sind unter anderem die zugehörigen Zertifikatsinformationen, die Integrität des Dokuments und das Ergebnis der Signaturprüfung.
Eine Prüfung sollte insbesondere folgende Punkte berücksichtigen:
Die Bundesnetzagentur informiert über elektronische Vertrauensdienste und bietet einen Einstieg in die Prüfung entsprechender Anbieter und Dienste.
Wichtig: Eine optisch korrekt dargestellte Unterschrift allein beweist nicht, dass eine gültige QES vorliegt.
Bei der Erstellung einer QES können Fehler entstehen, die sich durch eine sorgfältige Vorbereitung vermeiden lassen.
Nicht jede elektronische Unterschrift ist eine QES. Prüfen Sie, welche Signaturstufe der jeweilige Vorgang tatsächlich erfordert, und stellen Sie sicher, dass der ausgewählte Dienst die benötigte Stufe unterstützt.
Eine gewöhnliche E-Mail-Bestätigung ersetzt nicht die für eine QES erforderliche Identifizierung. Planen Sie den Identifikationsschritt deshalb von Anfang an ein.
Fehlende Anlagen, unvollständige Angaben oder falsche Vertragsversionen können zusätzliche Arbeit verursachen. Prüfen Sie das Dokument vor dem Versand sorgfältig.
Ein Screenshot oder ein Bild der Unterschrift ersetzt nicht die vollständige elektronisch signierte Datei. Bewahren Sie das signierte Original einschließlich der relevanten Signaturinformationen auf.
Neben dem eigentlichen Signaturvorgang können Kosten für die Identifikation, Zertifikate oder die Nutzung der Plattform entstehen. Vergleichen Sie deshalb die Gesamtkosten.
Eine QES ist der handschriftlichen Unterschrift grundsätzlich gleichgestellt, ersetzt jedoch nicht ausnahmslos jede gesetzlich vorgeschriebene Form. Für bestimmte Rechtsgeschäfte gelten besondere Anforderungen oder Ausnahmen. Prüfen Sie deshalb die konkrete Rechtslage, bevor Sie einen papiergebundenen Vorgang vollständig digitalisieren.
Sie benötigen ein geeignetes elektronisches Dokument, einen qualifizierten Signaturdienst und eine Möglichkeit zur vorgeschriebenen Identitätsprüfung. Nach erfolgreicher Identifikation können Sie das Dokument entsprechend den Vorgaben des Anbieters qualifiziert elektronisch unterschreiben.
Mit Flixcheck lässt sich die QES als Bestandteil eines digitalen Online-Formulars in Kundenprozesse integrieren.
Einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur darf nicht allein deshalb die Rechtswirkung abgesprochen werden, weil sie elektronisch ist. Sie kann für zahlreiche geschäftliche Vorgänge geeignet sein.
Allerdings ist sie nicht automatisch der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt und erfüllt nicht ohne Weiteres eine gesetzliche Schriftform. Wenn eine solche vorgeschrieben ist, muss geprüft werden, ob eine QES erforderlich ist.
Wichtig: Prüfen Sie die Rechtsgültigkeit jeweils für den Einzelfall.
Eine fortgeschrittene elektronische Signatur lässt sich nicht allein anhand eines sichtbaren Unterschriftsbildes zuverlässig erkennen. Entscheidend sind die technischen und organisatorischen Eigenschaften des Signaturverfahrens.
Nach der eIDAS-Verordnung muss eine fortgeschrittene elektronische Signatur unter anderem eindeutig der unterzeichnenden Person zugeordnet sein, deren Identifizierung ermöglichen und so mit den signierten Daten verbunden sein, dass nachträgliche Veränderungen erkennbar sind.
Weitere Informationen bietet der Beitrag zur fortgeschrittenen elektronischen Signatur bei Flixcheck.
Die einfache elektronische Signatur (EES) ist die grundlegende Signaturstufe. Die qualifizierte elektronische Signatur (QES) erfüllt dagegen zusätzliche Anforderungen an Zertifikat, Identifizierung und Signaturerstellung und hat nach der eIDAS-Verordnung die gleiche Rechtswirkung wie eine handschriftliche Unterschrift.
Welche Stufe geeignet ist, hängt vom Dokument, den gesetzlichen Formvorgaben und dem jeweiligen Nachweisbedarf ab.
Lesen Sie dazu auch den Flixcheck-Beitrag zur einfachen elektronischen Signatur.
Ja. Ein PDF kann qualifiziert elektronisch signiert werden, sofern der verwendete Dienst und das Verfahren die Anforderungen an eine QES erfüllen. Nach der Signatur sollten Sie die technische Gültigkeit des Dokuments prüfen und das signierte Original unverändert aufbewahren.
Nein. Viele Dokumente können mit einer einfachen oder fortgeschrittenen elektronischen Signatur unterschrieben werden. Eine QES ist insbesondere dann relevant, wenn eine gesetzliche Schriftform einzuhalten ist oder ein besonders hoher Nachweisbedarf besteht.
Die konkrete Entscheidung sollte anhand der rechtlichen Anforderungen und der internen Compliance-Vorgaben getroffen werden.
Wer eine qualifizierte elektronische Signatur erstellen möchte, benötigt einen geeigneten Signaturdienst, ein digitales Dokument und ein Verfahren zur sicheren Identitätsprüfung. Nach erfolgreicher Signatur sollte das Dokument technisch überprüft und einschließlich der relevanten Signaturinformationen aufbewahrt werden.
Für Unternehmen und insbesondere für Versicherungen bietet die QES die Möglichkeit, auch anspruchsvolle Unterschriftsprozesse digital umzusetzen. Entscheidend ist, die passende Signaturstufe auszuwählen und den gesamten Ablauf von der Dokumentenvorbereitung bis zur Archivierung sorgfältig zu gestalten.
Mit Flixcheck lässt sich die qualifizierte elektronische Signatur direkt in digitale Kundenprozesse integrieren. So können Unternehmen beispielsweise Vertragsunterlagen, Vollmachten oder ausgewählte Erklärungen in einen Online-Formularprozess einbinden und die erforderliche Signatur digital anfordern.
Das Ergebnis: weniger Medienbrüche, strukturierte Informationen und effizientere digitale Abläufe – abgestimmt auf die rechtlichen und organisatorischen Anforderungen des jeweiligen Unternehmens.
Informieren Sie sich über die Möglichkeiten von Flixcheck für die digitale Kundenkommunikation und sehen Sie sich das Flixcheck-Erklärvideo auf YouTube an, um einen praktischen Einblick in die digitale Umsetzung zu erhalten.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Ob eine QES für ein bestimmtes Dokument erforderlich ist und ob sie die einschlägigen Formvorschriften erfüllt, muss anhand des konkreten Sachverhalts geprüft werden.
Beitragsbild:
#380938682 – Muqamba
Starten Sie kostenlos. Kein Abo, keine Kreditkarte.
Über 50.000 Nutzer:innen vertrauen Flixcheck.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Active Campaign. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen