Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Aktualisiert am 01.09.2025

§ 1       Geltungsbereich

(1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, die von der Flixcheck GmbH, Martin-Kremmer-Straße 12, 45327 Essen (nachfolgend „Anbieter“ genannt) mit ihren Kunden über Leistungen im Rahmen der Bereitstellung der Software „Flixcheck“ (nachfolgend „Software“ genannt) geschlossen werden.

(2) Der Anbieter schließt keine Verträge mit Verbrauchern i. S. v. § 13 BGB. Der Kunde erklärt mit seinem Vertragsangebot, dass er kein Verbraucher ist.

(3) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, gelten diese AGB auch für künftige Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, ohne dass der Anbieter in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müsste. Entsprechendes gilt, wenn der Kunde Unternehmer i. S. v. § 14 BGB ist.

(4) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis der Bedingungen die Leistungen vorbehaltlos ausführt.

(5) Es gilt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung. Dieser kann unter https://app.flixcheck.com/legal/opc?version=2.3 abgerufen werden.

 

§ 2       Vertragsgegenstand und Leistungen

(1) Gegenstand des Vertrags ist die Bereitstellung der Software zum Abruf über das Internet. Die Software ist webbasiert und dient der Unterstützung der Kommunikation zwischen dem Kunden und dessen (End-)Kunden, Interessenten und sonstigen Dritten. Zu den wesentlichen Funktionen der Software gehören das Erstellen von individuellen, digitalen Formularen, die mittels SMS oder E-Mail versendet werden. Damit können z.B. digitale Dokumente, Fotos, Unterschriften oder Bankverbindungen abgefragt werden.

(2) Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach dem ausgewählten Angebot und ergibt sich aus der im Rahmen der Bestellung angezeigten Leistungsbeschreibung.

(3) Der Anbieter stellt die Software dem Kunden für die Laufzeit des Vertrages und auf Grundlage dieser AGB zur Nutzung bereit. Die Nutzung der Software wird dem Kunden nach seiner Registrierung ermöglicht. Der Kunde erhält anschließend ein einfaches, nicht übertragbares, nicht ausschließliches Recht zur Nutzung der Software im vertraglich bestimmten Umfang.

(4) Der Anbieter kann die Software jederzeit und insbesondere aufgrund einer geänderten Rechtslage, technischer Entwicklungen oder zur Verbesserung der IT-Sicherheit aktualisieren und weiterentwickeln. Der Anbieter wird dabei die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen.

(5) Eine Anpassung auf die individuellen Bedürfnisse oder die IT-Umgebung des Kunden schuldet der Anbieter nicht, es sei denn die Parteien haben dies ausdrücklich vereinbart.

 

§ 3       Vertragsschluss, Vertragstext, Korrekturmöglichkeiten und Vertragssprache

(1) Die Angebote des Anbieters verstehen sich als unverbindliche Aufforderungen zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden. Der Kunde kann sein Angebot zum Vertragsschluss abgeben, indem er seine Daten im Bestellprozess einträgt und auf den Button klickt, der den Bestellprozess abschließt. Bei erstmaliger Registrierung erhält der Kunde eine Verifizierungsmail an die angegebene E-Mail-Adresse. Nach Bestätigung der E-Mail-Adresse durch den Kunden bzw. nach Klick auf den Button, der den Bestellprozess abschließt, hat dieser ein verbindliches Angebot abgegeben. Der Kunde erhält anschließend unverzüglich eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Der Vertrag wird geschlossen, wenn der Anbieter das Angebot des Kunden binnen zwei Werktagen nach Abgabe des Angebots durch eine der nachfolgenden Alternativen annimmt:

  • Der Anbieter sendet eine ausdrückliche Vertragsbestätigung. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, in dem die Vertragsbestätigung dem Kunden zugeht.
  • Der Anbieter stellt die Leistung bereit. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, in dem die Leistung dem Kunden bereitgestellt wird.
  • Der Anbieter fordert den Kunden zur Zahlung auf. Maßgeblich ist dabei der Zeitpunkt des Zugangs der Zahlungsaufforderung beim Kunden.
  • Falls die Zahlungsanweisung während des Bestellprozesses oder durch Anklicken des Buttons, der den Bestellprozess abschließt, oder unmittelbar nach Abschluss des Bestellprozesses erteilt wird, erklärt der Anbieter bereits jetzt die Annahme des Angebots in dem Zeitpunkt, in dem der Kunde die Zahlungsanweisung erteilt.

Maßgeblich für den Zeitpunkt der Annahme des Angebots ist bei Vorliegen mehrerer der vorstehend beschriebenen Alternativen diejenige, die zuerst eintritt. Ein nicht rechtzeitig angenommenes Angebot gilt als abgelehnt. Der Kunde ist dann nicht mehr an sein Angebot gebunden.

(2) Der Vertragstext wird durch den Anbieter nach dem Vertragsschluss gespeichert und ist dem Kunden danach nicht mehr zugänglich.

(3) Seine Eingaben kann der Kunde jederzeit vor Abschluss des Bestellprozesses überprüfen und Eingabefehler erkennen. Falls erforderlich, können die im Browser vorhandenen Funktionen genutzt werden, um die Darstellung der Eingaben zu vergrößern. Die Eingaben können mit Hilfe der im Bestellprozess vorgesehenen Korrekturhilfen und neuer Eingaben mittels Maus und Tastatur korrigiert werden. Den Bestellprozess kann der Kunde jederzeit vor dessen Abschluss durch Schließen des Browsers abbrechen.

(4) Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.

 

§ 4       Verfügbarkeit

(1) Der Anbieter gewährt eine Gesamtverfügbarkeit der Software von mindestens 95 % im Jahresdurchschnitt am Übergabepunkt. Der Übergabepunkt ist der Routerausgang des Rechenzentrums des Anbieters.

(2) Als Verfügbarkeit gilt die Möglichkeit des Kunden sämtliche Hauptfunktionen der Software zu nutzen. Geplante Wartungszeiten gelten als Zeiten der Verfügbarkeit. Wartungsarbeiten werden soweit möglich außerhalb der üblichen Geschäftszeiten und ohne Beeinträchtigung der Nutzbarkeit der Software durchgeführt. Soweit sich Beeinträchtigungen nicht vermeiden lassen, wird der Anbieter den Kunden rechtzeitig hierüber informieren. Zeiten unerheblicher Störungen bleiben bei der Berechnung der Verfügbarkeit ebenfalls außer Betracht. Für den Nachweis der Verfügbarkeit sind die Messinstrumente des Anbieters im Rechenzentrum maßgeblich.

(3) Der Kunde hat etwaige Störungen unverzüglich zu melden. Die Entgegennahme einer Störungsmeldung und Arbeiten an der Störungsbehebung sind Montag bis Freitag (ausgenommen bundesweite Feiertage am Sitz des Anbieters) zwischen 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr gewährleistet.

 

§ 5       Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde hat die ihm übermittelten Zugangsdaten dem Stand der Technik entsprechend vor Zugriffen Dritter zu schützen und zu verwahren. Der Kunde wird dafür sorgen, dass eine Nutzung nur im vertraglich vereinbarten Umfang geschieht. Ein unberechtigter Zugriff ist dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm in der Software hinterlegten Account- und Stammdaten (Firma, Kontaktdaten, Impressum, Datenschutzhinweise, etc.) wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben sowie diese stets aktuell zu halten.

(3) Der Kunde wird seine Zugangsdaten nicht Dritten überlassen und die Software nicht unterlizenzieren oder sonst ohne ausdrückliche Zustimmung des Anbieters weitergeben. Auch das Führen von „Gemeinschaftskonten“ (Shared Accounts) mit Dritten ist untersagt.

(4) Der Kunde hat in eigener Verantwortung regelmäßig angemessene Datensicherungen vorzunehmen.

(5) Der Kunde ist verpflichtet, bei Nutzung der Software keine Daten anzugeben, deren Nutzung gegen geltendes Recht, behördliche Anordnungen, Rechte Dritter oder Vereinbarungen mit Dritten verstößt.

(6) Der Kunde wird bei der Benutzung der Software geltendes Recht beachten und die Rechte Dritter wahren. Er verpflichtet sich insbesondere, die Software nicht zum Versenden folgender Inhalte zu verwenden:

a) Spam, unverlangte Werbung und Inhalte, die gegen Wettbewerbsrecht oder Datenschutzrecht verstoßen;

b) Daten, die in den Anwendungsbereich des § 203 StGB fallen, es sei denn, es wurde zuvor eine entsprechende Geheimhaltungsvereinbarung mit dem Anbieter geschlossen;

c) Beleidigungen, Verleumdungen oder sonstige Inhalte, die geeignet sind, Persönlichkeitsrechte zu verletzen;

d) Pornografische, anzügliche oder sexuell geprägte, sowie sonst strafrechtlich relevante Inhalte.

(7) Der Kunde wird Daten vor deren Ablage oder Nutzung in der Software auf Viren oder andere schädliche Komponenten prüfen und hierfür dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen (z.B. Virenschutzprogramme) einsetzen.

(8) Im Falle schwerwiegender und schuldhafter Verstöße gegen die vorgenannten Pflichten behält sich der Anbieter vor, den betroffenen Zugang des Kunden vorübergehend zu sperren, bis der Verstoß abgestellt wurde. Der Anbieter wird dabei die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen und ihm soweit möglich eine Frist zur Beseitigung setzen. Der Kunde wird durch eine solche Sperre nicht von der Verpflichtung zur Zahlung der vereinbarten Vergütung befreit.

 

§ 6       Freistellung

Der Kunde stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter, insbesondere von Ansprüchen wegen Datenschutz- und Wettbewerbsrechtsverletzungen, die in Zusammenhang mit einer von ihm zu vertretenen vertragswidrigen Nutzung der Software erhoben werden, auf erstes Anfordern hin frei. Die Freistellung beinhaltet auch den Ersatz der Kosten, die dem Anbieter durch die angemessene Rechtsverfolgung/-verteidigung entstehen bzw. entstanden sind.

 

§ 7       Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt:

  • bei Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit;
  • im Rahmen einer ausdrücklich übernommenen Garantie;
  • für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
  • für die Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf („Kardinalpflicht“), jedoch begrenzt auf den bei Eintritt des Vertragsschlusses vernünftigerweise zu erwartenden Schaden;
  • nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes;
  • nach den Vorschriften der DS-GVO.


(2) Im Übrigen ist eine Haftung des Anbieters ausgeschlossen.

(3) Der Anbieter haftet nicht für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel (§ 536a BGB), soweit kein Fall des Abs. 1 gegeben ist.

(4) Die vorstehenden Haftungsregeln gelten entsprechend für das Verhalten von und Ansprüchen gegen Mitarbeiter, gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

 

§ 8       Zahlungsbedingungen und Verzug

(1) Die Höhe der Vergütung und der Abrechnungszeitraum ergeben sich jeweils aus der Beschreibung des vom Kunden ausgewählten Angebots.

(2) Der Anbieter stellt Rechnungen ausschließlich elektronisch zum Download zur Verfügung. Der Anbieter behält sich vor, Rechnungen per E-Mail an den Kunden zu versenden, wenn dies rechtlich notwendig ist, z.B. wenn eine Zahlung unmittelbar nach Abschluss des Bestellprozesses angefordert wird.

(3) Der Kunde kommt spätestens 14 Tage nach Bereitstellung einer Rechnung mit der Zahlung in Verzug.

(4) Sollte der Kunde mit einem Betrag in Verzug geraten, der die durchschnittliche monatliche Vergütung um mindestens das Zweifache übersteigt, ist der Anbieter berechtigt, den betroffenen Zugang des Kunden für die Dauer des Verzuges zu sperren. Der Anbieter wird dabei die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen und ihn zuvor zur Zahlung auffordern. Der Kunde wird durch eine solche Sperre nicht von der Verpflichtung zur Zahlung der vereinbarten Vergütung befreit.

(5) Soweit nicht anders gekennzeichnet, verstehen sich alle Preise netto zzgl. gesetzlich geltender Umsatzsteuer.

 

§ 9       Laufzeit und Kündigung

(1) Die vereinbarte feste Vertragslaufzeit (Mindestlaufzeit) ergibt sich jeweils aus der Beschreibung des vom Kunden ausgewählten Angebots.

(2) Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich die Vertragslaufzeit automatisch um den Zeitraum, der der Mindestlaufzeit entspricht, sofern der Vertrag nicht von einer der Parteien vor Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wurde.

(3) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

 

§ 10    Änderungsvorbehalt

(1) Der Anbieter ist berechtigt, die AGB während der Laufzeit des Vertrages zu ändern. Änderungen werden nur aus triftigen Gründen durchgeführt, insbesondere aufgrund von Änderungen der Rechtslage und anderer für das Vertragsverhältnis maßgeblicher Umstände.

(2) Der Anbieter stellt dem Kunden die geänderten AGB in Textform zur Verfügung und weist auf die Änderungen hin. Zugleich räumt der Anbieter dem Kunden eine angemessene Frist für die Erklärung ein, ob er die geänderten AGB für die weitere Inanspruchnahme der Leistungen akzeptiert. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Erklärung, gelten die geänderten AGB als vereinbart. Der Anbieter wird den Kunden bei Fristbeginn ausdrücklich auf diese Rechtsfolge hinweisen.

 

§ 11    Preisanpassungen

Der Anbieter ist berechtigt, die mit dem Kunden vereinbarten Preise nach billigem Ermessen der Entwicklung der Kosten, die für die Preisberechnung maßgeblich sind, anzupassen. Entsprechend der Kostenentwicklung nach oben oder unten wird der Anbieter die Preise entsprechend senken oder ggf. erhöhen. Für die Preisberechnung maßgeblich sind beispielsweise Kosten für Betrieb und Pflege der IT‑Infrastruktur, Personalkosten, Vertriebs- und Marketingkosten, Finanzierungskosten, Steuern und sonstige Abgaben. Der Anbieter wird eine Preiserhöhung z.B. dann erwägen, wenn die Kostenentwicklung zu einer Erhöhung der Gesamtkosten für die Bereitstellung der vereinbarten Leistungen führt. Er wird den Kunden rechtzeitig über geplante Preisanpassungen informieren. Preisanpassungen werden frühestens für den nächsten Abrechnungszeitraum wirksam. Das ordentliche Kündigungsrecht des Kunden bleibt unberührt.

 

§ 12    Sonstiges

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen zu. Ebenso steht dem Kunden ein Recht zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zu.

(3) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Anbieters vereinbart.

(4) Sollten einzelne Regelungen des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen dieses Vertrags nicht berührt. Die Parteien werden anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung eine dieser Regelung rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahekommende gültige und wirksame Regelung treffen, die sie vernünftigerweise vereinbart hätten, wenn sie bei Abschluss dieses Vertrags die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit der jeweiligen Regelung bedacht hätten. Entsprechendes gilt im Fall einer Regelungslücke.

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