Startseite » Blog » Was regelt das Signaturgesetz?
Wer etwas unterschreiben muss, macht das am liebsten schnell und unkompliziert. Kein Problem, wenn alle unterzeichnenden Personen an einem Tisch sitzen. Doch sobald ein Teil nicht vor Ort ist, wird es kompliziert. Allerdings gibt es seit über zwanzig Jahren gesetzliche Regelungen zur elektronischen Unterschrift, die diesen Prozess erleichtern.
Was anfangs das Signaturgesetz (SigG) regelte, wird heute von der eIDAS und dem VDG festgelegt. Für welche Regelunge die Abkürzungen stehen und welche Rahmenbedingungen sie festlegen, erklären wir hier.
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Das deutsche Signaturgesetz (SigG) erschein am 22. Juli 1997 und trat am 1. August desselben Jahres in Kraft. Es wurde im Jahr 2001 nochmals überarbeitet und galt fortan bis zu seinem Ende vor einigen Jahren. Sein Ziel war es, Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen festzulegen und kriminellen Handlungen und Fälschungen in diesem Bereich vorzubeugen.
Wichtig: Bei uns erhalten Sie grundsätzlich keine Rechtsberatung, sondern einen ersten Einblick.
Mit der Einführung Ende der 1990er-Jahre trug das Gesetz der Digitalisierung Rechnung. Dem Umstand, dass immer verstärkter digitale Unterschriften Einzug in den Geschäftsalltag erhielten., sollte berücksichtigt und Transaktionen sicher möglich gemacht werden.
Zu Zeiten der Einführung des Signaturgesetzes kam diese Form der Unterschrift erst neu auf. Gleichzeitig wurden auch Kriminelle auf die Chance aufmerksam, digitale Unterschriften zu verwenden. Unter anderem zur Eindämmung solcher Taten wurde das Gesetz initiiert.
Mit der flächendeckenden Verwendung elektronischer Signaturen hatte sich der Fokus des Signaturgesetzes (SigG) verschoben. Weiterhin war die Wahrung der Rechtssicherheit wichtig, primär regelte es aber die verschiedenen Formen der e-Signatur.
Als 2016 innerhalb der Europäischen Union eine neue Richtlinie zur Verwendung elektronischer Signaturen aufgelegt wurde, führte Das zur Aufhebung des Signaturgesetzes in Deutschland. Am 29. Juli 2017, im Zuge der nationalen Umsetzung der EU-Verordnung eIDAS, trat das Signaturgesetz in Deutschland offiziell außer Kraft.
Sein direkter Nachfolger ist das Vertrauensdienstegesetz, meist nur VDG abgekürzt. Primäres Ziel des Gesetzes der Vertrauensdienste war die Vorbereitung auf die Umsetzung der eIDAS-Verordnung.
Die „electronic IDentification, Authentication and trust Services“-Verordnung – auch kurz als eIDAS VO bekannt – regelt die Verwendung elektronischer Identifizierungsverfahren in den Mitgliedsländern der EU. Zudem gilt sie auch in Nicht-EU-Mitgliedsstaaten wie Großbritannien oder Norwegen, die Teil des Europäischen Wirtschaftsraums sind.
Die eIDAS-Verordnung rtrifft unter anderem folgende Vorschriften:
Zudem werden die verschiedenen Formen der elektronischen Signaturen geregelt, auf die wir im Folgenden genauer eingehen.
Der für die meisten Unternehmen und auch Privatpersonen wichtigste Teil der eIDAS-Verordnung dreht sich um die verschiedenen elektronischen Unterschrifttypen. Zwei Arten elektronischer Signaturen werden in der Verordnung unterschieden:
Die bekanntie einfache elektronische Signatur (EES) ist kein Bestandteil der Signaturverordnung. Sie hat sich dennoch im Alltag etabliert und gilt als einfachste aller Unterschriftstypen. Die EES kommt beispielsweise als Unterschrift unter E-Mails zum Einsatz, auch simpel eingescannte Unterschriften sind einfache elektronische Signaturen. Den Anforderungen der eIDAS wird sie jedoch nicht gerecht.
Die sicherste Form der elektronischen Unterschrift hingegen ist die QES. Sie hat in fast allen Bereichen die gleiche Wirkung wie eine manuelle Signatur und bietet maximalen Schutz vor Verfälschungen. In der Praxis verwenden viele Unternehmen jedoch die FES. Die fortgeschrittene elektronische Signatur ist einfach anzuwenden und überzeugt mit einem hohen Sicherheitsstandard.
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Für Unternehmen ist es wichtig zu verstehen, welchen rechtlichen Rahmenbedingungen elektronische Signaturen unterliegen. Nur so kann die Erstellung sicher gelingen.
Die einfache elektronische Signatur (EES) wird weniger für externe Verträge und Zwecke mit Dritten genutzt. Als einfachste Form unterliegt sie weniger strengen Auflagen, ist gleichzeitig aber auch in weniger Fällen rechtssicher. Die meisten Unternehmen nutzen diese Form beispielsweise für das interne Unterzeichnen von Urlaubsanträgen oder Spesenabrechnungen.
Für viele externe Zwecke eignet sich die fortgeschrittene elektronische Signatur (FES) besser. Sie kommt als eine Art „unveränderbares Siegel“ daher und speichert neben der Signatur biometrische Daten. Die FES wird im Unternehmenskontext für viele Zwecke eingesetzt – auch Flixcheck bietet sie an.
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Das in Deutschland im Jahr 1997 vorgestellte Signaturgesetz kann heute als Vorreiter für die später eingeführte eIDAS-Verordnung der EU angesehen werden. Unternehmen werden sich freuen: Diese Gesetze, Verordnungen und Regelungen ermöglichen den Wandel vom lästigen Papierkram hin zu effizienten, digitalen Unterschriftenverfahren.
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Rund um das Signaturgesetz und die es später ablösende eIDAS-Verordnung gibt es zahlreiche Fragen. Wir haben die wichtigsten gesammelt und in aller Kürze für Sie beantwortet.
Streng genommen regelt das außer Kraft getretene Signaturgesetz die Verwendung qualifizierter elektronischer Signaturen (QES) nicht.
Diese sind jedoch in der eIDAS-Verordnung zu finden. Die QES ist in Deutschland und der EU rechtlich der manuellen Signatur nahezu gleichgestellt und fast allen Fällen uneingeschränkt als digitale Unterschrift rechtsgültig.
Die einfache elektronische Signatur (EES) ist eine von drei Formen der digitalen Unterschrift. Sie gilt als einfachste der drei digitalen Unterschrifttypen. Die EES wird meist dann verwendet, wenn kein gesetzliches Schriftformerfordernis vorliegt – beispielsweise bei Angeboten oder E-Mails.
Um zu überprüfen, ob eine qualifizierte elektronische Signatur vorliegt, können Sie ein Tool der Europäischen Kommission verwenden. Damit ermitteln Sie, welche Signatur verwendet wurde und wer der oder die Unterzeichner:in war.