Deutschland wird immer digitaler
Die Digitalisierung entfaltet immer stärker ihre Wirkung. Auch wenn Deutschland digital in vielen Punkten im internationalen Vergleich hinterherhinkt, ist der immer stärkere digitale Wandel an jeder Ecke zu spüren.
Kontaktloses Bezahlen, digitale Kommunikation statt langer Briefwechsel oder smarte Chatbots, die im Dialog mit Kund:innen weiterhelfen – aus Sicht der Konsument:innen bietet die Digitalisierung viele Vorteile.
Auch Unternehmen profitieren: Auf dem Weg zum berühmten „papierlosen Büro“ werden Akten digitalisiert, proppenvolle Lager mit alten Ordnern aufgelöst und ganz nebenbei wird umweltbewusst jede Menge Papier gespart.
Digitaler Arbeitsvertrag als Teil eines papierlosen Büros
Nicht nur solche sichtbaren Effekte bringt die Digitalisierung mit sich, auch betriebswirtschaftlich wirkt sich der Wandel positiv aus. Dank moderner Technologien schreitet die Prozessoptimierung mit großen Schritten voran. Dennoch gibt es in vielen Punkten noch Nachholbedarf.
Ein Beispiel: der Arbeitsvertrag. Jede:r braucht ihn, ob Auszubildende oder Fachkräfte, Angestellte oder Teilzeitbeschäftigte – das wichtige Stück Papier gibt Arbeitnehmer:innen und auch Arbeitgeber:innen Sicherheit. Ein Stück Papier muss es jedoch im wörtlichen Sinne nicht mehr sein – das geht doch auch digital, oder nicht?
Kann man einen Arbeitsvertrag digital unterschreiben?
Grundsätzlich gilt: Sie können jedes Dokument und jeden Arbeitsvertrag mit entsprechender Software oder klassisch per Ausdruck und Scan digital unterschreiben. Die wichtigere Frage lautet – ist das rechtlich zulässig?
Die kurze Antwortet lautet: Ja, Sie können einen Arbeitsvertrag rechtsgültig digital unterschreiben (lassen). Es gibt jedoch nicht zuletzt durch ein 2022 angepasstes Gesetz einige Rahmenbedingungen, die dafür gelten.
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Wie lauten die rechtlichen Grundlagen?
Die Rechtsgrundsätze zur digitalen Unterschrift regelt seit 2014 die EU-Verordnung eIDAS.
Sie unterscheidet verschiedene elektronische Signaturen: neben der einfachen (EES) und fortgeschrittenen (FES) gibt es die qualifizierte elektronische Signatur (QES). Letztere steht einer manuellen Unterschrift rechtlich in nichts nach.
In der Praxis kommt für einen Großteil der Vorfälle die fortgeschrittene elektronische Signatur zum Einsatz. Dabei werden Ihre biometrischen Daten im signierten Dokument als Art „elektronisches Siegel“ gespeichert.
In Bezug auf digitale Unterschriften bei Arbeitsverträgen kommt in Deutschland neben der genannten EU-Verordnung zudem das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ins Spiel. Dort sind Formfreiheit und Schriftformerfordernis geregelt.

Formfreiheit und Schriftformerfordernis
Im Paragraf 125 des BGB regelt die sogenannte „Formfreiheit“, dass ein Teil der unternehmerischen Rechtsgeschäfte keine handschriftliche Unterschrift erfordert.
Ausnahmen bilden unter anderem Kündigungen und Arbeitszeugnisse, diese unterliegen der „Schriftformerfordernis“, die in Paragraf 126 festgelegt ist.
Bedeutet im Umkehrschluss: Einen Arbeitsvertrag digital zu unterschreiben, ist grundsätzlich rechtsgültig. Dabei spielt es zunächst keine Rolle, welche der drei definierten digitalen Unterschriften (ESS, FES oder QES) Sie verwenden.
Gut zu wissen: Um im Falle eines Rechtsstreits auf der sicheren Seite zu sein, ist die Wahl der Art der digitalen Unterschrift wichtig!
Nachweispflicht und aktuelle rechtliche Entscheidungen
Es gibt jedoch ein großes Aber. Am 1. August 2022 wurde das Nachweisgesetz in einer überarbeiteten Fassung vorgestellt. Darin ist geregelt, in welcher Form beispielsweise Unternehmen Nachweise zu bestimmten Sachverhalten leisten müssen.
Was sagt das Gesetz zu digital unterschriebenen Arbeitsverträgen? Arbeitgeber:innen können mit elektronischen Signaturen arbeiten. Sie müssen jedoch ihren Mitarbeiter:innen spätestens bei der Beendigung des ersten Arbeitstages den Vertrag in Papierform aushändigen.